Mittellosigkeit der Bürgin : OGH 6 Ob 117/98v v.27.5.1998

Allein daraus, dass die Bürgin ein geringes Einkommen hat und ihre Liegenschaft mit einem Veräusserungsverbot belastet ist, kann nicht auf eine Mittellosigkeit der Bürgin geschlossen werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Bank-Archiv (46 (1998) Nr.12 S.974-976)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.12.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.468 Bürgschaft
347.628 Lebensgemeinschaft
17.023 Familie
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Allein daraus, dass die Bürgin ein geringes Einkommen hat und ihre Liegenschaft mit einem Veräusserungsverbot belastet ist, kann nicht auf eine Mittellosigkeit der Bürgin geschlossen werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog