Zur Wettbewerbswidrigkeit "gefühlsbetonter Werbung" : Anmerkung zu OGH 4 Ob 139/98i v.26.5.1998 - Opferlicht
Die Beklagten warben für wiederbefüllbare Opferlichter ua damit, dass sie den Wunsch hegen, die Wiederbefüllung und Verpackung der Opferlichter der Lebenshilfe zu übergeben, um behinderte Menschen zu unterstützen / Im vorliegenden Fall verneinte der OGH die Sittenwidrigkeit: "Weil das soziale A...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Wirtschaftsrechtliche Blätter (12 (1998) Nr.11 S.474-477)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.11.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 659.1 Werbung
347.776 Wettbewerb, unlauterer 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Die Beklagten warben für wiederbefüllbare Opferlichter ua damit, dass sie den Wunsch hegen, die Wiederbefüllung und Verpackung der Opferlichter der Lebenshilfe zu übergeben, um behinderte Menschen zu unterstützen / Im vorliegenden Fall verneinte der OGH die Sittenwidrigkeit: "Weil das soziale Argument nur eines von mehreren ist und (trotz Fettdrucks des Wortes "Lebenshilfe") nicht aufdringlich in den Vordergrund gestellt wird. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |