Zur Wettbewerbswidrigkeit "gefühlsbetonter Werbung" : Anmerkung zu OGH 4 Ob 139/98i v.26.5.1998 - Opferlicht

Die Beklagten warben für wiederbefüllbare Opferlichter ua damit, dass sie den Wunsch hegen, die Wiederbefüllung und Verpackung der Opferlichter der Lebenshilfe zu übergeben, um behinderte Menschen zu unterstützen / Im vorliegenden Fall verneinte der OGH die Sittenwidrigkeit: "Weil das soziale A...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wirtschaftsrechtliche Blätter (12 (1998) Nr.11 S.474-477)
VerfasserIn: Artmann, Eveline
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.11.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:659.1 Werbung
347.776 Wettbewerb, unlauterer
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Beklagten warben für wiederbefüllbare Opferlichter ua damit, dass sie den Wunsch hegen, die Wiederbefüllung und Verpackung der Opferlichter der Lebenshilfe zu übergeben, um behinderte Menschen zu unterstützen / Im vorliegenden Fall verneinte der OGH die Sittenwidrigkeit: "Weil das soziale Argument nur eines von mehreren ist und (trotz Fettdrucks des Wortes "Lebenshilfe") nicht aufdringlich in den Vordergrund gestellt wird.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog