Rückzahlung von Ausbildungskosten nach betriebsbedingter Kündigung : BAG 5 AZR 535/97 Urteil v.6.5.1998

Einzelvertragliche Abreden über die Rückzahlung von Ausbildungskosten sind insoweit unwirksam, wie sie eine Erstattung auch für den Fall einer betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber vorsehen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (53 (1998) Nr.48 S.2477-2478)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 26.11.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:377 Berufsausbildung
331.13 Kündigung: Arbeit
657.47 Kosten
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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