Der Interessenausgleich mit Namensliste im Kündigungsschutzrecht : Zugleich Anmerkung zu BAG, 7.Mai 1998 2 AZR 536/97

Soziale Auswahl der Arbeitnehmer nur auf grobe Fehlerhaftigkeit nach § 1 Abs.5 Satz 2 KSchG hin überprüfbar.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (53 (1998) Nr.47 S.2417-2419)
VerfasserIn: Meyer, Cord
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 19.11.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
331.13 Kündigung: Arbeit
331.61 Arbeitsmarktförderung
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Soziale Auswahl der Arbeitnehmer nur auf grobe Fehlerhaftigkeit nach § 1 Abs.5 Satz 2 KSchG hin überprüfbar.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog