Aufsicht von fachkundigen Personen : VwGH 96/02/0342 v.31.7.1998

Machte sich ein Arbeitnehmer vor seinem Einsatz auf der gegenständlichen Baustelle nur mit theoretischen Grundlagen solcher gefährlichen Arbeiten vertraut, fehlte ihm jedoch eine entsprechende Praxis bei der Umsetzung dieser theoretischen Grundsätze, ist er keine "fachkundige Person", weil...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (Nr.4985)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 27.11.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.823 Arbeitsschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Machte sich ein Arbeitnehmer vor seinem Einsatz auf der gegenständlichen Baustelle nur mit theoretischen Grundlagen solcher gefährlichen Arbeiten vertraut, fehlte ihm jedoch eine entsprechende Praxis bei der Umsetzung dieser theoretischen Grundsätze, ist er keine "fachkundige Person", weil eine solche idR auch über hinreichende Praxiserfahrung vor ihrem Einsatz als Aufsichtsperson verfügen muss.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog