Anfechtung von Änderungskündigungen : OGH 9 Ob A 244/98t v.7.10.1998

Beträgt die dem Arbeitnehmer vom - wie im vorliegenden Fall - im Ausgleich befindlichen Arbeitgeber vorgeschlagene Bezugskürzung nur S 617,39 brutto monatlich, somit also nur 6,78 % seines bisherigen Einkommens, ist eine derartige Einkommenseinbusse nicht ausreichend, um eine Anfechtung der Kündigun...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (Nr.4985)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 27.11.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.215.2 Lohnkürzung
331.152 Betriebsrat
331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Beträgt die dem Arbeitnehmer vom - wie im vorliegenden Fall - im Ausgleich befindlichen Arbeitgeber vorgeschlagene Bezugskürzung nur S 617,39 brutto monatlich, somit also nur 6,78 % seines bisherigen Einkommens, ist eine derartige Einkommenseinbusse nicht ausreichend, um eine Anfechtung der Kündigung als sozialwidrig begründen zu können, zumal jeder Arbeitnehmer Einkommensschwankungen in dieser Grössenordnung im Lauf seines Arbeitslebens hinnehmen muss.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog