Kennzeichenrechtlicher Schutz von Domain Namen : OGH 4 Ob 36/98t v.24.2.1998
Die Wortkombination "jusline" ist eine Zusammensetzung des lateinischen Wortes "jus" (Recht) mit dem englischen Wort "line" (ua Datenleitung) und damit grundsätzlich eine Neuschöpfung. Ihre Schutzfähigkeit hängt demnach davon ab, ob die beteiligten Verkehrskreise - hier...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr. Blätter gewerbl. Rechtsschutz, Urheberrecht (47 (1998) Nr.4 S.241-244)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.08.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.78 Urheberrecht
347.189.15 Namensrecht 384 Telekommunikation 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.78 Urheberrecht | Dokument Nr. A-939047 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |