Kennzeichenrechtlicher Schutz von Domain Namen : OGH 4 Ob 36/98t v.24.2.1998

Die Wortkombination "jusline" ist eine Zusammensetzung des lateinischen Wortes "jus" (Recht) mit dem englischen Wort "line" (ua Datenleitung) und damit grundsätzlich eine Neuschöpfung. Ihre Schutzfähigkeit hängt demnach davon ab, ob die beteiligten Verkehrskreise - hier...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr. Blätter gewerbl. Rechtsschutz, Urheberrecht (47 (1998) Nr.4 S.241-244)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.08.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.78 Urheberrecht
347.189.15 Namensrecht
384 Telekommunikation
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.78 Urheberrecht Dokument Nr. A-939047 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage