Altersrente - Berechnung des theoretischen Betrages der Leistung - Berücksichtigung des zur Erreichung der gesetzlichen Mindestrente erforderlichen Betrages : EuGH C-132/96 v. 24.9.1998

Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr.1408/71 des Rates ist dahin auszulegen, dass der zuständige Träger bei der Bestimmung des theoretischen Rentenbetrags, der als Grundlage für die Berechnung der anteiligen Rente dient, eine im nationalen Recht vorgesehene Ergänzungsleistung zur...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:EG: Amtsblatt - Mitteilungen (41 (1998) Nr.C 358)
Ort / Verlag / Datum:Luxemburg, 21.11.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.43 Pensionsversicherung (SV)
331.11F Wanderarbeitnehmer
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr.1408/71 des Rates ist dahin auszulegen, dass der zuständige Träger bei der Bestimmung des theoretischen Rentenbetrags, der als Grundlage für die Berechnung der anteiligen Rente dient, eine im nationalen Recht vorgesehene Ergänzungsleistung zur Erreichung des Mindestruhegehalts zu berücksichtigen hat.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog