Entlassungsanfechtung : OGH 9 Ob A 33/98p v.25.2.1998
Die Erklärung, dass der Entlassung einer AN die Zustimmung des BR verweigert wird, stellt keinen eindeutigen Widerspruch dar und ist daher dem Stillschweigen gleichzusetzen. Eine bereits vor rund 2 1/2 Jahre erfolgte falsche Lohnabrechnung, die damals zu keinerlei Konsequenzen (zB Verwarnung) für di...
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Veröffentlicht in: | Österr. Recht der Wirtschaft ((1998) Nr.11 S.691-692)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.11.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
331.152 Betriebsrat 65.012.45 Unternehmensinformation 331.15 Arbeitsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Erklärung, dass der Entlassung einer AN die Zustimmung des BR verweigert wird, stellt keinen eindeutigen Widerspruch dar und ist daher dem Stillschweigen gleichzusetzen. Eine bereits vor rund 2 1/2 Jahre erfolgte falsche Lohnabrechnung, die damals zu keinerlei Konsequenzen (zB Verwarnung) für die AN geführt hat, kann die Entlassung nicht rechtfertigen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |