HTL-Ingenieure dürfen auch im Ausland arbeiten : Italienisches Gericht spricht HTL-Ingenieur vom Vorwurf der technischen Kurpfuscherei frei

Ausschlaggebend für den Freispruch war ein Gutachten des Mailänder Universitätsprofessors Fausto Capelli, der nachwies, dass österreichische HTL-Ingenieure - auch ohne den erst nach dem EU-Beitritt eingeführten Fachhochschulabschluss - in jedem EU-Land jene Tätigkeiten ausüben dürfen, zu denen sie a...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:WirtschaftsBlatt
VerfasserIn: Geyer, Herbert
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 25.11.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:377 Schule, berufsbildende
377.4 Fachschule
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Italien
Europa
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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