Vertrauensschutz bei betrieblicher Übung : OGH 8 Ob A 114/98t v.17.9.1998 in Bestätigung von OLG Wien 8 Ra 343/97p v.12.12.1997

Den Arbeitnehmern musste auffallen, dass abteilungsintern alles versucht wurde, dass die ihnen nach dem Kollektivvertrag nicht zustehende Ersatzfreizeit nicht bekannt wurde, insbesondere dass die zuständigen Organe hievon keine Kenntnis erlangten. Besonders bedenklich hätte die Arbeitnehmer stimmen...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (52 (1998) Nr.4980)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.11.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
65.012.45 Unternehmensinformation
340.141 Gewohnheitsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Den Arbeitnehmern musste auffallen, dass abteilungsintern alles versucht wurde, dass die ihnen nach dem Kollektivvertrag nicht zustehende Ersatzfreizeit nicht bekannt wurde, insbesondere dass die zuständigen Organe hievon keine Kenntnis erlangten. Besonders bedenklich hätte die Arbeitnehmer stimmen müssen, dass die gewährten Ersatzfreizeiten für Rufbereitschaft in den Arbeitszeitlisten und in der Lohnverrechnung keinen Niederschlag fanden, sondern als normale Arbeitszeiten aufschienen; eine solche Vorgangsweise widerspricht einer ordnungsgemässen Buchhaltung.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog