"Sag Sie zu mir, Polizist"

Der VwGH korrigierte den Unabhängigen Verwaltungssenat, der befunden hatte, ein Polizist müsse Personen nur nach Aufforderung mit "Sie" ansprechen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 08.09.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.74 Polizei
3-054.6 Ausländer
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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