Dienstzeugnis nach Disposition des Arbeitnehmers : ASG Wien 29 Cga 67/97b v.7.7.1998
Es bestehen keine Bedenken dagegen, wenn auf ausdrückliches Verlangen des Arbeitnehmers ein Dienstzeugnis nicht sämtliche Details seiner Beschäftigung aufzählt, sondern sich auf die wesentlichen Angaben beschränkt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 03.11.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.123 Arbeitspapiere
331.124 Arbeitnehmer: Einstufung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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