Kündigung wegen Anfechtung einer früheren Kündigung : OLG Wien 9 Ra 111/98d v.24.7.1998

ArbVG § 105 Abs 3 Z 1 lit i / Auch die Anfechtung einer früheren Kündigung stellt die Geltendmachung offenbar nicht ungerechtfertigter Ansprüche dar und kommt als Anfechtungsgrund einer späteren Kündigung in Frage.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (52 (1998) Nr.4972)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.10.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:ArbVG § 105 Abs 3 Z 1 lit i / Auch die Anfechtung einer früheren Kündigung stellt die Geltendmachung offenbar nicht ungerechtfertigter Ansprüche dar und kommt als Anfechtungsgrund einer späteren Kündigung in Frage.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog