Keine Feststellung des BR-Wahlrechts durch einstweilige Verfügung : OLG Wien 8 Ra 78/98v v.15.4.1998, Rekurs unzulässig
(ArbVG § 52, § 53, EO § 381) / Das aktive und das passive Wahlrecht zum Betriebsrat sind nicht durch einstweilige Verfügung feststellungsfähig.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 09.10.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.152 Betriebsratswahl
331.152 Betriebsrat 34.028 Verfahrensrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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