Keine Feststellung des BR-Wahlrechts durch einstweilige Verfügung : OLG Wien 8 Ra 78/98v v.15.4.1998, Rekurs unzulässig

(ArbVG § 52, § 53, EO § 381) / Das aktive und das passive Wahlrecht zum Betriebsrat sind nicht durch einstweilige Verfügung feststellungsfähig.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.10.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.152 Betriebsratswahl
331.152 Betriebsrat
34.028 Verfahrensrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.152 Betriebsratswahl Dokument Nr. A-935887 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage