Zahl der Asylanträge verdoppelt : Heuer schon fast 9000 Ansuchen, Grossteil der Flüchtlinge aus dem Kosovo / Behördenleiter bedauert: "Ein Bürgerkrieg ist kein Asylgrund"
Die erste Instanz für Asylanträge ist das Bundesasylamt, die zweite seit Jänner 1998 der Unabhängige Bundesasylsenat (UBAS).
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Standard |
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 15.10.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Aktive Person: | Perl, Harald
|
Aktive/Passive Person: | Matzka, Manfred
|
Klassifikation: | 341.43 Asylrecht
341.43 Flüchtling, politischer 355.426 Bürgerkrieg 347.991 Verwaltungsgerichtshof 347.991 Verfassungsgerichtshof |
Region: | Österreich
EU |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Die erste Instanz für Asylanträge ist das Bundesasylamt, die zweite seit Jänner 1998 der Unabhängige Bundesasylsenat (UBAS). |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |