Zahl der Asylanträge verdoppelt : Heuer schon fast 9000 Ansuchen, Grossteil der Flüchtlinge aus dem Kosovo / Behördenleiter bedauert: "Ein Bürgerkrieg ist kein Asylgrund"

Die erste Instanz für Asylanträge ist das Bundesasylamt, die zweite seit Jänner 1998 der Unabhängige Bundesasylsenat (UBAS).

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Standard
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 15.10.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Perl, Harald
Aktive/Passive Person:Matzka, Manfred
Klassifikation:341.43 Asylrecht
341.43 Flüchtling, politischer
355.426 Bürgerkrieg
347.991 Verwaltungsgerichtshof
347.991 Verfassungsgerichtshof
Region:Österreich
EU
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Die erste Instanz für Asylanträge ist das Bundesasylamt, die zweite seit Jänner 1998 der Unabhängige Bundesasylsenat (UBAS).
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog