Zahl der Asylanträge verdoppelt : Heuer schon fast 9000 Ansuchen, Grossteil der Flüchtlinge aus dem Kosovo / Behördenleiter bedauert: "Ein Bürgerkrieg ist kein Asylgrund"

Die erste Instanz für Asylanträge ist das Bundesasylamt, die zweite seit Jänner 1998 der Unabhängige Bundesasylsenat (UBAS).

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Standard
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 15.10.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Perl, Harald
Aktive/Passive Person:Matzka, Manfred
Klassifikation:341.43 Asylrecht
341.43 Flüchtling, politischer
355.426 Bürgerkrieg
347.991 Verwaltungsgerichtshof
347.991 Verfassungsgerichtshof
Region:Österreich
EU
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Ablageschlagwort: 341.43 Asylrecht Dokument Nr. A-935855 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage