Das Recht der Diensterfindungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Fast 90 Prozent der angemeldeten Erfindungen stammen von Dienstnehmern. Obwohl fast alle Mitgliedstaaten der EU grundsätzlich über gesetzliche Regelungen auf diesem Gebiet verfügen, so bestehen doch nicht unerhebliche Unterschiede, welche für die Weiterentwicklung des Binnenmarktes nicht unbedingt f...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (9 (1998) Nr.10)
VerfasserIn: Mayr, Klaus
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.10.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:62F Erfindung
331.11 Arbeitnehmer
347.23 Eigentumsrecht
34.05 Rechtsvergleichung
Region:EU
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Fast 90 Prozent der angemeldeten Erfindungen stammen von Dienstnehmern. Obwohl fast alle Mitgliedstaaten der EU grundsätzlich über gesetzliche Regelungen auf diesem Gebiet verfügen, so bestehen doch nicht unerhebliche Unterschiede, welche für die Weiterentwicklung des Binnenmarktes nicht unbedingt förderlich sind. Im folgenden soll daher ein Überblick über die Gemeinsamkeiten und Unterschiede dieser Regelungen vorgenommen werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog