Der Beginn der Frist für die Bekanntgabe des Herstellers nach § 1 Abs.2 PHG

In einem knapp begründeten Zurückweisungsbeschluss einer ao Revision verlangte der 2.Senat des OGH zuletzt vom Geschädigten eine ausdrückliche Aufforderung, den Hersteller zu benennen, und wich damit sowohl von der in der Literatur hA als auch der bisherigen Rechtsprechung ab.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (9 (1998) Nr.10)
VerfasserIn: Rabl, Christian
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.10.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.51 Produkthaftpflicht
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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