Teilkündigung und Versetzung : OGH 9 Ob A 98/98x v.10.6.1998

Wird die bisherige Tätigkeit eines Arbeitnehmers nur eingeschränkt, ohne dass mit dieser Einschränkung eine relevante inhaltliche Änderung seiner Tätigkeit nicht als Versetzung im Sinne des § 101 ArbVG zu qualifizieren. Dass damit ein bis dahin abgegoltener Aufwand und damit der keinen Entgeltanspru...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst ((1998) Nr.4965)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 15.09.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.126 Arbeitnehmer: Versetzung
331.13 Kündigung: Arbeit
331.23 Lohnform
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wird die bisherige Tätigkeit eines Arbeitnehmers nur eingeschränkt, ohne dass mit dieser Einschränkung eine relevante inhaltliche Änderung seiner Tätigkeit nicht als Versetzung im Sinne des § 101 ArbVG zu qualifizieren. Dass damit ein bis dahin abgegoltener Aufwand und damit der keinen Entgeltanspruch darstellende Anspruch auf Aufwandersatz weggefallen ist, ändert an diesem Ergebnis nichts.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog