Kündigung vor bevorstehendem Definitivum : OGH 9 Ob A 108/98t v.10.6.1998
Ältere Arbeitnehmer sind kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung besonders geschützt. Bei ihnen sind gemäss § 105 Abs 3 vorletzter Satz ArbVG bei der Prüfung der sozialen Rechtfertigung besonders strenge Massstäbe anzulegen, die nicht in gleicher Weise bei einem zum Zeitpunkt der Kündigung noch...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst ((1998) Nr.4966)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 18.09.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.135 Kündigungsschutz 35.083 Dienstpragmatik 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ältere Arbeitnehmer sind kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung besonders geschützt. Bei ihnen sind gemäss § 105 Abs 3 vorletzter Satz ArbVG bei der Prüfung der sozialen Rechtfertigung besonders strenge Massstäbe anzulegen, die nicht in gleicher Weise bei einem zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht 26-jährigen Gekündigten zur Anwendung kommen können. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |