Kündigung vor bevorstehendem Definitivum : OGH 9 Ob A 108/98t v.10.6.1998

Ältere Arbeitnehmer sind kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung besonders geschützt. Bei ihnen sind gemäss § 105 Abs 3 vorletzter Satz ArbVG bei der Prüfung der sozialen Rechtfertigung besonders strenge Massstäbe anzulegen, die nicht in gleicher Weise bei einem zum Zeitpunkt der Kündigung noch...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst ((1998) Nr.4966)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 18.09.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.135 Kündigungsschutz
35.083 Dienstpragmatik
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ältere Arbeitnehmer sind kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung besonders geschützt. Bei ihnen sind gemäss § 105 Abs 3 vorletzter Satz ArbVG bei der Prüfung der sozialen Rechtfertigung besonders strenge Massstäbe anzulegen, die nicht in gleicher Weise bei einem zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht 26-jährigen Gekündigten zur Anwendung kommen können.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog