Haarsträubende Berechnung : Volksanwaltschaft über Rückerstattung der Wahlarzthonorare
Die 80-Prozent-Regelung für Wahlärzte sollte rückgängig gemacht werden, verlangt die Volksanwaltschaft. Dort weiss man von geradezu haarsträubenden Vorfällen.
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Veröffentlicht in: | Österr. Ärztezeitung (Nr.17)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 10.09.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 614.23 Arzt
368.42 Krankenkasse 368.42 Krankenversicherung (SV) 368.4.025.8 Versicherungsleistung (SV) 368.021.26 Selbstbehalt: Versicherung 614.257 Arzthonorar |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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