Die neuen Leitlinien der Kommission für die Vergabe staatlicher Regionalbeihilfen
Die Förderung der Entwicklung benachteiligter Regionen ist ein möglicher Ausnahmetatbestand vom grundsätzlichen Beihilfeverbot. In den Leitlinien für die Vergabe staatlicher Regionalbeihilfen legt die Kommission die Kriterien fest, nach denen sie die Prüfung der Vereinbarkeit von Regionalbeihilfen m...
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Veröffentlicht in: | Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (9 (1998) Nr.17 S.517-522)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 10.09.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 338.98 Subvention
338.98 Regionalpolitik 338.98 Regionalpolitik: Ländlicher Raum 341.176 Kommission der EU |
Region: | EU
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Förderung der Entwicklung benachteiligter Regionen ist ein möglicher Ausnahmetatbestand vom grundsätzlichen Beihilfeverbot. In den Leitlinien für die Vergabe staatlicher Regionalbeihilfen legt die Kommission die Kriterien fest, nach denen sie die Prüfung der Vereinbarkeit von Regionalbeihilfen mit dem EG-Vertrag vornimmt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |