Gleitpension - Voraussetzungen : OGH 10 ObS 167/97z v.15.10.1997
Eine allfällige, die vorzeitige Alterspension nicht ausschliessende (zusätzliche) geringfügige Beschäftigung braucht auch im Fall der Gleitpension nicht aufgegeben zu werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (48 (1998) Nr.4)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.08.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Pension, gleitende
331.116 Beschäftigung, geringfügige 368.43 Pensionsversicherung (SV) 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Eine allfällige, die vorzeitige Alterspension nicht ausschliessende (zusätzliche) geringfügige Beschäftigung braucht auch im Fall der Gleitpension nicht aufgegeben zu werden. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |