Vertragliche Ansprüche aus Wohlfahrtseinrichtungen : OGH 9 ObA 105/97z v.22.10.1997

Wird die Differenz auf die kostendeckenden Mietzinse der gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft, an welcher der Arbeitgeber zu 99 % beteiligt ist, vom Arbeitgeber ersetzt, konnten die Arbeitnehmer bei jahrzehntelanger vorbehaltloser Handhabung auf einen Verpflichtungswillen des Arbeitgebers auch für di...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (48 (1998) Nr.4)
VerfasserIn: Expeltauer, Ernst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.08.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.17 Sozialleistung, betriebliche
331.833 Werkswohnung
351.778.532 Wohnbaugenossenschaft
351.778.541 Mietzins
340.141 Gewohnheitsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wird die Differenz auf die kostendeckenden Mietzinse der gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft, an welcher der Arbeitgeber zu 99 % beteiligt ist, vom Arbeitgeber ersetzt, konnten die Arbeitnehmer bei jahrzehntelanger vorbehaltloser Handhabung auf einen Verpflichtungswillen des Arbeitgebers auch für die Zukunft vertrauen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog