Verhältnis Präklusivfrist zu Verjährungsfrist : OGH 9 ObA 163/97d v.26.11.1997

Beginn der Verjährungsfrist ist der Tag, an dem der Dienstnehmer anlässlich seiner Antragstellung bei der AUVA von der mangelnden Anzeige des seinerzeitigen Dienstgebers Kenntnis erlangte und somit auch erkennen konnte, das gem § 86 Abs 4 ASVG eine vor die Antragstellung zurückwirkende Gewährung vo...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (48 (1998) Nr.4)
VerfasserIn: Resch, Reinhard
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.08.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.41 Unfallversicherung (SV)
347.439 Verjährung
331.116 Kollektivvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Beginn der Verjährungsfrist ist der Tag, an dem der Dienstnehmer anlässlich seiner Antragstellung bei der AUVA von der mangelnden Anzeige des seinerzeitigen Dienstgebers Kenntnis erlangte und somit auch erkennen konnte, das gem § 86 Abs 4 ASVG eine vor die Antragstellung zurückwirkende Gewährung von Leistungen aus der UV nicht in Frage kan.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog