Kündigung eines älteren Buschauffeurs : OLG Wien 7 Ra 150/98z v.24.6.1998 in Abänderung von ASG Wien 9 Cga 37/97v v.3.10.1997
Selbst unter Berücksichtigung der Tatsache, dass ältere Arbeitnehmerkraft ausdrücklicher Anordnung des Gesetzgebers besonders geschützt sind und dass gemäss § 105 Abs 3 vorletzter Absatz ArbVG bei der Prüfung der sozialen Rechtfertigung ihrer Kündigung ein besonders strenger Massstab anzulegen ist,...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst ((1998) Nr.4963)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 08.09.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.114 Arbeitnehmer, ältere 331.76 Kraftfahrer 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Selbst unter Berücksichtigung der Tatsache, dass ältere Arbeitnehmerkraft ausdrücklicher Anordnung des Gesetzgebers besonders geschützt sind und dass gemäss § 105 Abs 3 vorletzter Absatz ArbVG bei der Prüfung der sozialen Rechtfertigung ihrer Kündigung ein besonders strenger Massstab anzulegen ist, lässt sich dennoch im vorliegenden Fall erkennen, dass die relativ geringfügige Gehaltseinbusse sowie die etwa halbjährige Arbeitslosigkeit der Annahme der Beeinträchtigung wesentlicher Interessen des Arbeitnehmers entgegenstehen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |