Kündigung eines älteren Buschauffeurs : OLG Wien 7 Ra 150/98z v.24.6.1998 in Abänderung von ASG Wien 9 Cga 37/97v v.3.10.1997

Selbst unter Berücksichtigung der Tatsache, dass ältere Arbeitnehmerkraft ausdrücklicher Anordnung des Gesetzgebers besonders geschützt sind und dass gemäss § 105 Abs 3 vorletzter Absatz ArbVG bei der Prüfung der sozialen Rechtfertigung ihrer Kündigung ein besonders strenger Massstab anzulegen ist,...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst ((1998) Nr.4963)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 08.09.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.114 Arbeitnehmer, ältere
331.76 Kraftfahrer
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Selbst unter Berücksichtigung der Tatsache, dass ältere Arbeitnehmerkraft ausdrücklicher Anordnung des Gesetzgebers besonders geschützt sind und dass gemäss § 105 Abs 3 vorletzter Absatz ArbVG bei der Prüfung der sozialen Rechtfertigung ihrer Kündigung ein besonders strenger Massstab anzulegen ist, lässt sich dennoch im vorliegenden Fall erkennen, dass die relativ geringfügige Gehaltseinbusse sowie die etwa halbjährige Arbeitslosigkeit der Annahme der Beeinträchtigung wesentlicher Interessen des Arbeitnehmers entgegenstehen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog