Jährliche Treueprämie - kein Jubiläumsgeld : OGH 8 Ob A 167/98m v.6.7.1998 in Bestätigung (im Ergebnis) von OLG Wien 9 Ra 356/97g v.18.3.1998

(ArbVG § 97 Abs.1 Z.15, AngG § 16) / Eine jährliche Treueprämie ist kein Jubiläumsgeld aus besonderem Anlass und ist daher auch bei Vorliegen einer Betriebsvereinbarung mit Stichtagsprinzip bei Auflösung des Dienstverhältnisses zu aliquotieren.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 04.09.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.225 Prämie
331.23 Lohnform
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:(ArbVG § 97 Abs.1 Z.15, AngG § 16) / Eine jährliche Treueprämie ist kein Jubiläumsgeld aus besonderem Anlass und ist daher auch bei Vorliegen einer Betriebsvereinbarung mit Stichtagsprinzip bei Auflösung des Dienstverhältnisses zu aliquotieren.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog