Gehaltsmässige Diskriminierung von Arbeitnehmerinnen : OGH 9 Ob A 350/97d v.20.5.1998

(GlbG § 2 Abs.1 Z.2, § 2a Abs.2) / Wird eine Arbeitnehmerin durch ein zunächst ihrer eigenen Vorstellung entsprechendes Gehalt gegenüber einem gleichzeitig eingestellten höher dotierten männlichen Arbeitskollegen nach einer Einarbeitungszeit, nach der sie gleichartige und gleichwertige Arbeit wie ih...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.09.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.215 Frauenlohn
396.1 Frau: Gleichberechtigung
331.2 Gehalt
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:(GlbG § 2 Abs.1 Z.2, § 2a Abs.2) / Wird eine Arbeitnehmerin durch ein zunächst ihrer eigenen Vorstellung entsprechendes Gehalt gegenüber einem gleichzeitig eingestellten höher dotierten männlichen Arbeitskollegen nach einer Einarbeitungszeit, nach der sie gleichartige und gleichwertige Arbeit wie ihr Arbeitskollege erbrachte, weiterhin gehaltsmässig diskriminiert, hat sie Anspruch auf Gleichbehandlung.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog