Der Abfallbegriff im EG-Recht : EuGH verwirft einzelne Abgrenzungskriterien / C-304/94, C-330/94, C-342/94 und C-224/95

Der Begriff "Abfälle" im Sinne von Artikel 1 der Richtlinie 75/442/EWG des Rates vom 15.Juli 1975 über Abfälle in der Fassung der Richtlinie 91/156/EWG, ist nicht so zu verstehen, dass er Stoffe und Gegenstände, die zur wirtschaftlichen Wiederverwendung geeignet sind, nicht erfasst, selbst...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäisches Wirtschafts-& Steuerrecht (9 (1998) Nr.8 S.302-304)
VerfasserIn: Falk, Heiko
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.08.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:628.44 Müll
628.47 Müllentsorgung
628.49 Müllverwertung
34.038 Rechtsprechung
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Begriff "Abfälle" im Sinne von Artikel 1 der Richtlinie 75/442/EWG des Rates vom 15.Juli 1975 über Abfälle in der Fassung der Richtlinie 91/156/EWG, ist nicht so zu verstehen, dass er Stoffe und Gegenstände, die zur wirtschaftlichen Wiederverwendung geeignet sind, nicht erfasst, selbst wenn sie Gegenstand eines Rechtsgeschäfts oder einer Notierung in amtlichen oder privaten Kurszetteln sein können.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog