Der Abfallbegriff im EG-Recht : EuGH verwirft einzelne Abgrenzungskriterien / C-304/94, C-330/94, C-342/94 und C-224/95
Der Begriff "Abfälle" im Sinne von Artikel 1 der Richtlinie 75/442/EWG des Rates vom 15.Juli 1975 über Abfälle in der Fassung der Richtlinie 91/156/EWG, ist nicht so zu verstehen, dass er Stoffe und Gegenstände, die zur wirtschaftlichen Wiederverwendung geeignet sind, nicht erfasst, selbst...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Europäisches Wirtschafts-& Steuerrecht (9 (1998) Nr.8 S.302-304)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 01.08.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 628.44 Müll
628.47 Müllentsorgung 628.49 Müllverwertung 34.038 Rechtsprechung |
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Zusammenfassung: | Der Begriff "Abfälle" im Sinne von Artikel 1 der Richtlinie 75/442/EWG des Rates vom 15.Juli 1975 über Abfälle in der Fassung der Richtlinie 91/156/EWG, ist nicht so zu verstehen, dass er Stoffe und Gegenstände, die zur wirtschaftlichen Wiederverwendung geeignet sind, nicht erfasst, selbst wenn sie Gegenstand eines Rechtsgeschäfts oder einer Notierung in amtlichen oder privaten Kurszetteln sein können. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |