Neue Bildschirmarbeitsverordnung

Seit 1.Mai 1998 ist die Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer bei Bildschirmarbeit (Bildschirmarbeitsverordnung - BS-V), BGBl II 1998/124, in Kraft. Die BS-V dient der Konkretisierung der § 67 und § 68 des Arbeitnehmerschutzgesetzes (ASchG), BGBl 1994/450.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr. Recht der Wirtschaft (16 (1998) Nr.7 S.409-410)
VerfasserIn: Lang, Maria
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.07.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.021F Bildschirmarbeit
340.134 Verordnung
331.94 Arbeitnehmerschutz
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Seit 1.Mai 1998 ist die Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer bei Bildschirmarbeit (Bildschirmarbeitsverordnung - BS-V), BGBl II 1998/124, in Kraft. Die BS-V dient der Konkretisierung der § 67 und § 68 des Arbeitnehmerschutzgesetzes (ASchG), BGBl 1994/450.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog