Bildschirmarbeitsverordnung und §§ 67 f. ASchG : Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen im Arbeitnehmerschutzrecht

Seit 1.Mai 1998 gilt die Bildschirmarbeitsverordnung (BS-V). Die §§ 3 und 4 der BS-V betreffend die Anforderungen an Bildschirme, Tastaturen, Arbeitstische und Arbeitsflächen treten (mit Ausnahme der Regelung zur Beinfreiheit) erst mit 1.Jänner 2000 in Kraft, sind aber fallweise bereits vor diesem Z...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Arbeits- und Sozialrechtskartei (2 (1998) Nr.7 S.242.251)
VerfasserIn: Novak, Renate
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.07.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.021F Bildschirmarbeit
331.94 Arbeitnehmerschutz
331.015.12 Arbeitsplatzgestaltung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 331.021F Bildschirmarbeit Dokument Nr. A-932614 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage