Bildschirmarbeitsverordnung und §§ 67 f. ASchG : Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen im Arbeitnehmerschutzrecht
Seit 1.Mai 1998 gilt die Bildschirmarbeitsverordnung (BS-V). Die §§ 3 und 4 der BS-V betreffend die Anforderungen an Bildschirme, Tastaturen, Arbeitstische und Arbeitsflächen treten (mit Ausnahme der Regelung zur Beinfreiheit) erst mit 1.Jänner 2000 in Kraft, sind aber fallweise bereits vor diesem Z...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Arbeits- und Sozialrechtskartei (2 (1998) Nr.7 S.242.251)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.07.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.021F Bildschirmarbeit
331.94 Arbeitnehmerschutz 331.015.12 Arbeitsplatzgestaltung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.021F Bildschirmarbeit | Dokument Nr. A-932614 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |