Versicherungsschutz für Arbeitsweg : OGH 10 ObS 253/97x v.9.9.1997

Ist das Überqueren der Gleisanlagen nicht erforderlich, weil der Arbeitgeberbetrieb und der Bahnsteig, von dem der für die Fahrt zu benutzende Zug abgeht, auf derselben Seite liegen, gehören die Gleisanlagen und der gegenüberliegende Bahnsteig nicht zum geschützten Arbeitsweg.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (48 (1998) Nr.4)
VerfasserIn: Geist, Reinhard
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.08.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.41 Unfallversicherung (SV)
331.048.5 Arbeitsweg
656.08 Verkehrsunfall
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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