Versicherungsschutz für Arbeitsweg : OGH 10 ObS 253/97x v.9.9.1997
Ist das Überqueren der Gleisanlagen nicht erforderlich, weil der Arbeitgeberbetrieb und der Bahnsteig, von dem der für die Fahrt zu benutzende Zug abgeht, auf derselben Seite liegen, gehören die Gleisanlagen und der gegenüberliegende Bahnsteig nicht zum geschützten Arbeitsweg.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (48 (1998) Nr.4)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.08.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.41 Unfallversicherung (SV)
331.048.5 Arbeitsweg 656.08 Verkehrsunfall 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ist das Überqueren der Gleisanlagen nicht erforderlich, weil der Arbeitgeberbetrieb und der Bahnsteig, von dem der für die Fahrt zu benutzende Zug abgeht, auf derselben Seite liegen, gehören die Gleisanlagen und der gegenüberliegende Bahnsteig nicht zum geschützten Arbeitsweg. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |