Missbrauch eines Zeiterfassungssystems : OGH 9 Ob A 61/98f v.1.4.1998

Erschlich sich der Arbeitnehmer durch missbräuchliche Handhabung des Zeiterfassungssystems des Arbeitgebers vorsätzlich nicht nur einmal, sondern schon mehrmals vorher mehrere Gutstunden, denen keine tatsächliche Arbeitsleistung gegenüberstand, machte er sich damit in nachhaltiger Weise Handlungen s...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 17.07.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.81 Arbeitszeit
331.15 Personalinformationssystem
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-932526 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage