Missbrauch eines Zeiterfassungssystems : OGH 9 Ob A 61/98f v.1.4.1998

Erschlich sich der Arbeitnehmer durch missbräuchliche Handhabung des Zeiterfassungssystems des Arbeitgebers vorsätzlich nicht nur einmal, sondern schon mehrmals vorher mehrere Gutstunden, denen keine tatsächliche Arbeitsleistung gegenüberstand, machte er sich damit in nachhaltiger Weise Handlungen s...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 17.07.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.81 Arbeitszeit
331.15 Personalinformationssystem
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Erschlich sich der Arbeitnehmer durch missbräuchliche Handhabung des Zeiterfassungssystems des Arbeitgebers vorsätzlich nicht nur einmal, sondern schon mehrmals vorher mehrere Gutstunden, denen keine tatsächliche Arbeitsleistung gegenüberstand, machte er sich damit in nachhaltiger Weise Handlungen schuldig, die ihn des Vertrauens des Arbeitgebers unwürdig erscheinen liessen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog