BGH stuft Telefonsex-Verträge als sittenwidrig ein : BGH XI ZR 192/97 / Entsprechende Vereinbarungen sind unwirksam und können nicht eingeklagt werden

Dass es zwischen "Service-Mädchen" und Anrufer zu keinem unmittelbaren körperlichen Kontakt komme, sei ohne Bedeutung. Die Anbieterin habe sich dem Zweck des Gesprächs, nämlich der Befriedigung des Kunden, unterzuordnen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Rundschau
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 14.08.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:176.8 Pornographie
384.1 Telefon
347.4 Vertragsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Dass es zwischen "Service-Mädchen" und Anrufer zu keinem unmittelbaren körperlichen Kontakt komme, sei ohne Bedeutung. Die Anbieterin habe sich dem Zweck des Gesprächs, nämlich der Befriedigung des Kunden, unterzuordnen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog