Prozess-und Parteifähigkeit des Betriebsrates nach Betriebseinstellung : OGH 8 Ob A 219/97g v.13.11.1997

(ArbVG § 62, § 62a) / Ist ein Betriebsrat zu Beginn eines Verfahrens prozess- und parteifähig, bleibt er dies auch im Falle der Betriebseinstellung oder bei Eintritt seiner Funktionsunfähigkeit während des Verfahrens.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.07.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.152 Betriebsrat
34.028 Verfahrensrecht
331.15 Arbeitsverfassung
65.016 Betriebsstillegung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:(ArbVG § 62, § 62a) / Ist ein Betriebsrat zu Beginn eines Verfahrens prozess- und parteifähig, bleibt er dies auch im Falle der Betriebseinstellung oder bei Eintritt seiner Funktionsunfähigkeit während des Verfahrens.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog