Betriebsratswahl: Beginn der Anfechtungsfrist : OGH 8 ObA 133/97k v.7.8.1997
Allein aus der Tatsache der auswertigen Dienstverrichtung heraus kann nicht auf die Verpflichtung geschlossen werden, in jedem Falle jedem wahlberechtigten Arbeitnehmer die Ergebnisse der Betriebsratswahl persönlich zuzustellen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Ecolex (9 (1998) Nr.4)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.04.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.152 Betriebsratswahl
65.012.45 Unternehmensinformation 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Allein aus der Tatsache der auswertigen Dienstverrichtung heraus kann nicht auf die Verpflichtung geschlossen werden, in jedem Falle jedem wahlberechtigten Arbeitnehmer die Ergebnisse der Betriebsratswahl persönlich zuzustellen. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |