Betriebsratswahl: Beginn der Anfechtungsfrist : OGH 8 ObA 133/97k v.7.8.1997

Allein aus der Tatsache der auswertigen Dienstverrichtung heraus kann nicht auf die Verpflichtung geschlossen werden, in jedem Falle jedem wahlberechtigten Arbeitnehmer die Ergebnisse der Betriebsratswahl persönlich zuzustellen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (9 (1998) Nr.4)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.04.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.152 Betriebsratswahl
65.012.45 Unternehmensinformation
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Allein aus der Tatsache der auswertigen Dienstverrichtung heraus kann nicht auf die Verpflichtung geschlossen werden, in jedem Falle jedem wahlberechtigten Arbeitnehmer die Ergebnisse der Betriebsratswahl persönlich zuzustellen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog