Schuldennachlass : Durch ein Gesetz hat Österreich auf Darlehensforderungen aus der bilateralen Entwicklungshilfegebarung verzichtet
Entschuldung, und darauf kommt es an, soll den Zweck haben, dass die Ärmsten der Bevölkerung davon profitieren.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Mitbestimmung (27 (1998) Nr.2)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.04.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Passive Person: | Gusenbauer, Alfred
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Klassifikation: | 341.232 Entwicklungshilfe
338.92 Entwicklungsland 336.12 Schulden, öffentliche 336.77 Kredit 336:338 Finanzpolitik 304 Sozialpolitik 340.134 Gesetzgebung 329F FPÖ |
Region: | Österreich
International |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 341.232 Entwicklungshilfe | Dokument Nr. A-931051 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |