Schuldennachlass : Durch ein Gesetz hat Österreich auf Darlehensforderungen aus der bilateralen Entwicklungshilfegebarung verzichtet

Entschuldung, und darauf kommt es an, soll den Zweck haben, dass die Ärmsten der Bevölkerung davon profitieren.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Mitbestimmung (27 (1998) Nr.2)
VerfasserIn: Steiner, Christiane
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.04.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Passive Person:Gusenbauer, Alfred
Klassifikation:341.232 Entwicklungshilfe
338.92 Entwicklungsland
336.12 Schulden, öffentliche
336.77 Kredit
336:338 Finanzpolitik
304 Sozialpolitik
340.134 Gesetzgebung
329F FPÖ
Region:Österreich
International
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Ablageschlagwort: 341.232 Entwicklungshilfe Dokument Nr. A-931051 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage