Beurteilung des "Piercings" in strafrechtlicher Hinsicht

Piercing ist an sich laut Strafgesetzbuch als Körperverletzung zu qualifizieren. Eine Strafbarkeit scheidet jedoch bei wirksamer Einwilligung und Aufklärung des "Kunden" aus.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Salzburger Nachrichten
VerfasserIn: Hinterhofer, Hubert
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 23.05.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.615 Körperverletzung
343.222 Verschulden: Strafrecht
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Piercing ist an sich laut Strafgesetzbuch als Körperverletzung zu qualifizieren. Eine Strafbarkeit scheidet jedoch bei wirksamer Einwilligung und Aufklärung des "Kunden" aus.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog