Retention der Arbeitsleistung nach Entgeltrückstand : ASG Wien Cga 178/97z v.27.6.1997, rk

Erscheint ein Arbeitnehmer, dem gegenüber der Arbeitgeber mit der Entgeltzahlung im Rückstand ist, nicht zur Arbeit, ist dies daher einem durchschnittlichen Beobachter nur als Erklärung der ernsthaften und zweifelsfreien Absicht, das Dienstverhältnis sofort zu beenden, zu verstehen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 19.05.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Austritt: Arbeit
331.21 Lohnauszahlung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Austritt: Arbeit Dokument Nr. A-930902 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage