Arbeitsverhältnis oder freie Mitarbeit : BAG 5 AZR 522/96 v.11.3.1998

Regelmässig eingesetzte Sprecher und Übersetzer von Nachrichten- und Kommentartexten im fremdsprachlichen Dienst von Rundfunkanstalten können auch dann Arbeitnehmer sein, wenn ihre wöchentliche Arbeitszeit nur vier Stunden beträgt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (53 (1998) Nr.24 S.1265-1266)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 11.06.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverhältnis
331.81 Arbeitszeit
331.11F Mitarbeiter, freie
654.19 Rundfunk
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Regelmässig eingesetzte Sprecher und Übersetzer von Nachrichten- und Kommentartexten im fremdsprachlichen Dienst von Rundfunkanstalten können auch dann Arbeitnehmer sein, wenn ihre wöchentliche Arbeitszeit nur vier Stunden beträgt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog