Arbeitgebereigenschaft : OGH 9 Ob A 88/98a v.1.4.1998 in Bestätigung von OLG Wien 8 Ra 239/97v v.14.11.1997

Ist eine Person beim Einstellungsgespräch anwesend und übernimmt sie in der Folge auch die Gebarung der finanziellen und persönlichen Angelegenheiten des Arbeitnehmers, fungiert sie somit in derart wichtigen Angelegenheiten als zentraler Ansprechpartner des Arbeitnehmers, kann der Arbeitnehmer darau...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.07.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331 Arbeitgeber
331.116 Arbeitsvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ist eine Person beim Einstellungsgespräch anwesend und übernimmt sie in der Folge auch die Gebarung der finanziellen und persönlichen Angelegenheiten des Arbeitnehmers, fungiert sie somit in derart wichtigen Angelegenheiten als zentraler Ansprechpartner des Arbeitnehmers, kann der Arbeitnehmer darauf vertrauen, dass diese Person ihm gegenüber als Arbeitgeber auftritt, so dass aus der Wahrnehmung ihrer Pflichten nach den Grundsätzen eines beweglichen Systems auf ihre Arbeitgeberstellung zu schliessen ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog