Arbeitgebereigenschaft : OGH 9 Ob A 88/98a v.1.4.1998 in Bestätigung von OLG Wien 8 Ra 239/97v v.14.11.1997
Ist eine Person beim Einstellungsgespräch anwesend und übernimmt sie in der Folge auch die Gebarung der finanziellen und persönlichen Angelegenheiten des Arbeitnehmers, fungiert sie somit in derart wichtigen Angelegenheiten als zentraler Ansprechpartner des Arbeitnehmers, kann der Arbeitnehmer darau...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 10.07.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331 Arbeitgeber
331.116 Arbeitsvertrag 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ist eine Person beim Einstellungsgespräch anwesend und übernimmt sie in der Folge auch die Gebarung der finanziellen und persönlichen Angelegenheiten des Arbeitnehmers, fungiert sie somit in derart wichtigen Angelegenheiten als zentraler Ansprechpartner des Arbeitnehmers, kann der Arbeitnehmer darauf vertrauen, dass diese Person ihm gegenüber als Arbeitgeber auftritt, so dass aus der Wahrnehmung ihrer Pflichten nach den Grundsätzen eines beweglichen Systems auf ihre Arbeitgeberstellung zu schliessen ist. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |