Ehrverletzung durch Filialleiter : OGH 9 Ob A 90/98w v.1.4.1998
(AngG § 26 Z.4) / Ein Filialleiter übt idR keine Arbeitgeberfunktion aus, so dass ein Arbeitnehmer, der von seinem Filialleiter beleidigt wird, nicht unmittelbar zum vorzeitigen Austritt berechtigt ist, sondern erst den Arbeitgeber um Abhilfe zu ersuchen hat.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 03.07.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Austritt: Arbeit
331.14 Arbeitsordnung 343.632 Ehrenbeleidigung 331.77 Angestellte, leitende 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | (AngG § 26 Z.4) / Ein Filialleiter übt idR keine Arbeitgeberfunktion aus, so dass ein Arbeitnehmer, der von seinem Filialleiter beleidigt wird, nicht unmittelbar zum vorzeitigen Austritt berechtigt ist, sondern erst den Arbeitgeber um Abhilfe zu ersuchen hat. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |