Jugendliches Justizopfer nach Telefonabhöraktion : Justizministerium fordert Bericht der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft des Jugendgerichtshofes hätte die Anzeige zurücklegen müssen. Für die Anklagebehörde ist vorher genanntes Verwertungsverbot verpflichtend - wenn das Delikt mit weniger als einem Jahr Haft bedroht ist.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Standard
VerfasserIn: Simoner, Michael
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 13.07.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.71.004.5 Staatsbürger: Überwachung
613.8 Suchtgift
343.1 Strafverfahren
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Staatsanwaltschaft des Jugendgerichtshofes hätte die Anzeige zurücklegen müssen. Für die Anklagebehörde ist vorher genanntes Verwertungsverbot verpflichtend - wenn das Delikt mit weniger als einem Jahr Haft bedroht ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog