Jugendliches Justizopfer nach Telefonabhöraktion : Justizministerium fordert Bericht der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft des Jugendgerichtshofes hätte die Anzeige zurücklegen müssen. Für die Anklagebehörde ist vorher genanntes Verwertungsverbot verpflichtend - wenn das Delikt mit weniger als einem Jahr Haft bedroht ist.
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Veröffentlicht in: | Der Standard |
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 13.07.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.71.004.5 Staatsbürger: Überwachung
613.8 Suchtgift 343.1 Strafverfahren |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Staatsanwaltschaft des Jugendgerichtshofes hätte die Anzeige zurücklegen müssen. Für die Anklagebehörde ist vorher genanntes Verwertungsverbot verpflichtend - wenn das Delikt mit weniger als einem Jahr Haft bedroht ist. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |