Anwendbarkeit des VerbrKrG auf Bürgschaften : BGH IX ZR 258/97 v.21.4.1998

Die Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes gelten jedenfalls nicht für Bürgschaften, die Kredite sichern, welche für eine bereits ausgeübte gewerbliche oder selbstzuständige berufliche Tätigkeit bestimmt oder gemäss § 3 Abs.1 VerbrKrG vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen sind.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (53 (1998) Nr.24 S.1227-1228)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 11.06.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.468 Bürgschaft
336.77 Verbraucherkredit
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes gelten jedenfalls nicht für Bürgschaften, die Kredite sichern, welche für eine bereits ausgeübte gewerbliche oder selbstzuständige berufliche Tätigkeit bestimmt oder gemäss § 3 Abs.1 VerbrKrG vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen sind.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog