Hausanteilscheine : OGH 7 Ob 318/97h v.3.12.1997

§ 1295 ABGB; § 18 KSchG / Ein Kreditgeber, der den Ankauf wertlos gewordener Hausanteilscheine lediglich finanziert hat, haftet nur dann, wenn er dem Erwerber vorhandenes positives Wissen über atypische Beteiligungsrisken nicht weitergegeben hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für d. gesamte Bank- und Börsenwesen (46 (1998) Nr.6 S.487-488)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.06.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.77 Kredit
338.44 Beteiligungsgesellschaft
347.51 Haftpflicht
001.9 Information
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:§ 1295 ABGB; § 18 KSchG / Ein Kreditgeber, der den Ankauf wertlos gewordener Hausanteilscheine lediglich finanziert hat, haftet nur dann, wenn er dem Erwerber vorhandenes positives Wissen über atypische Beteiligungsrisken nicht weitergegeben hat.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog