Hausanteilscheine : OGH 7 Ob 318/97h v.3.12.1997
§ 1295 ABGB; § 18 KSchG / Ein Kreditgeber, der den Ankauf wertlos gewordener Hausanteilscheine lediglich finanziert hat, haftet nur dann, wenn er dem Erwerber vorhandenes positives Wissen über atypische Beteiligungsrisken nicht weitergegeben hat.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für d. gesamte Bank- und Börsenwesen (46 (1998) Nr.6 S.487-488)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.06.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.77 Kredit
338.44 Beteiligungsgesellschaft 347.51 Haftpflicht 001.9 Information 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | § 1295 ABGB; § 18 KSchG / Ein Kreditgeber, der den Ankauf wertlos gewordener Hausanteilscheine lediglich finanziert hat, haftet nur dann, wenn er dem Erwerber vorhandenes positives Wissen über atypische Beteiligungsrisken nicht weitergegeben hat. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |