Pfuscher-Unfall: AUVA übernimmt Kosten : Dienstgeber muss der Krankenkasse Beiträge nachzahlen. Verletzt sich ein Pfuscher bei einer nicht angemeldeten Tätigkeit, übernimmt die AUVA die Kosten - auch wenn die Situation rechtlich umstritten ist

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:WirtschaftsBlatt
VerfasserIn: Prazak, Robert
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 03.07.1998
Erscheinungsjahr:1998
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.41 Unfallversicherung (SV)
331.823 Arbeitsunfall
331.65 Schwarzarbeit
061.1:380.15 WK
Region:Österreich
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